Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Literaturhaus am Inn ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für literaturhaus-am-inn.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unverhältnismäßige Belastung
  • Der Karussellabschnitt auf der Startseite ist auf Grund des hohen Aufwands nicht barrierefrei.
  • Die Formulare für Newsletter und Mitgliedschaft sind nur teilweise barrierefrei. Diese können nicht weiter angepasst werden, da das Plugin von Dritten stammt und wir dort nicht weiter eingreifen können.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. November 2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Literaturhaus durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 1. Oktober 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Für Feedback über etwaige Mängel oder Informationen über Inhalte, welche von der Richtlinie ausgenommen sind, können Sie sich gerne bei uns melden: literaturhaus@uibk.ac.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Literaturhaus am Inn – Lieben, Sprechen, Fühlen, Genießen
Josef-Hirn-Straße 5
6020 Innsbruck

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